Enthärtungsanlage DVGW-geprüft
Was prüft der DVGW?
Der deutsche Verband des Gas- und Wasserfachs, kurz DVGW, prüft Enthärtungsanlagen in hygienischer und technischer Hinsicht. Eine bestandene Prüfung nach W510/512 bestätigt den interessierten Personen offiziell, dass mit einem bestimmten Gerät eine Steinbildung in einem Warmwasserboiler um mindestens 80% reduziert werden kann.
Warum bestehen physikalische Kalkschutzgeräte diese Prüfung nicht?
Dieser Test wurde bis jetzt z.B. nur von wenigen elektrochemischen Kalkschutzgeräten bestanden und nach aktuellem Kenntnisstand von keinem der vielen Geräte auf rein physikalischer (magnetisch, elektronisch usw.) Basis. Für rein physikalische Kalkschutzgeräte fehlt bislang ein wissenschaftlich anerkannter Wirkungsnachweis nach W510/512. Beim Vergleich von Anbietern lohnt es sich deshalb, gezielt nach geprüften Zertifikaten zu fragen.
Was gilt in der Schweiz?
Die Wirksamkeit bezüglich Kalkausscheidungen im Warmwasser ist bei einer „richtigen“ Enthärtungsanlage auch ohne DVGW-Zertifikat garantiert, da jede Anlage das Wasser enthärten kann. Wichtig ist, dass die Enthärtungsanlagen in möglichst kurzen Zeitabständen regeneriert werden, da die Regeneration jeweils auch eine hygienische Reinigung der Harzsäulen bewirkt. Nach DVGW-Standard sollte die Regeneration alle 4 Tage erfolgen, in der Schweiz ist die Zeitdauer auf mindestens 7 Tage festgelegt. Doppelsäulenanlagen erfüllen die Hygienestandards besser, weil die kleinere Harzmenge kürzere Regenerationsintervalle ermöglicht, ohne einen höheren Salz- oder Spülwasserverbrauch zu bewirken. Zudem ist der Einbau einer Desinfektionseinrichtung z.B. in Form einer Chlorzelle zwingend vorgeschrieben. In der Schweiz gibt es auch Anlagen mit einem Silberharzzusatz, der allerdings mit teurem Geld regelmässig ersetzt werden muss.
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